Lizenz- und Nutzungsbedingungen der uvt-engineering Industrie Service
1) Allgemeiner Hinweis zur uvt-engineering Industrie Service
Die uvt-engineering Industrie Service, im Folgenden „uvt“ genannt, entwickelt, erstellt und vertreibt Softwarelösungen und Anwendungstools, sowie Beschreibungen und Berechnungsverfahren für technische und organisatorische Aufgabenstellungen.
2) Lizenzen und Nutzungsbedingungen der „uvt“
2.1) Lizenzen und Nutzungsbedingungen von Softwarelösungen und Anwendungstools, sowie auf Datenträgern zur Verfügung gestellte Beschreibungen, Berechnungsverfahren, Diagramme, sowie alle weiteren zur Verfügung gestellten Daten, für technische und organisatorische Aufgabenstellungen.
a) Nutzung für Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen
Es werden von der „uvt“ sowohl Einzellizenzen, als auch Lizenzpakete angeboten, die sowohl käuflich erworben, oder zeitlich begrenzt verliehen werden. Bei käuflich erworben Lizenzen entfällt dabei jedoch der Anspruch auf Aktualisierung einzelner Produkte, die aber kostengünstig für bereits erworbene Produkte nachgerüstet werden können. Bei zeitlich begrenzt verliehen Produkten erhalten Kunden unaufgefordert die aktuellen Versionen. Die Mindestverleihdauer beträgt 3 Monate. Die Verwendung von lizensierten Produkten, oder Inhalten von Produkten, für eigene private, oder geschäftliche Nutzung, im Rahmen von Schulungs-, oder Kursangeboten, sowie jegliche andere, mit der Vermittlung von Wissen geartete Nutzung, ist verboten. Soll eine Lizenz für eigene Schulungen verwendet werden, so muss der Lizenznehmer dieses Anliegen schriftlich, vor Vertragsabschluss, bei der „uvt“, bekannt geben.
b) Nutzung für Auszubildende
Auszubildende, die mindestens 6 Monate bei der „uvt“ zum Unterricht angemeldet sind, erhalten alle zur Ausbildung gehörenden und zur Verfügung stehenden Ausbildungstools und Schulungsunterlagen kostenfrei. Die maximale Nutzungsdauer endet mit Abschluss, oder Beendigung der Ausbildung. Für kürzere Anmeldezeiten als 6 Monate, können Tools kostengünstig zum Unterricht erworben werden. Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages, der durch die vorzeitige Kündigung weniger als 6 Monate bestand hatte, müssen die zum Unterricht ausgehändigten Ausbildungstools nachträglich kostenpflichtig erworben werden. Auszubildende sind berechtigt, nach Abschluss, oder Beendigung der Ausbildung die ausgehändigten schriftlichen Schulungsunterlagen weiter zu nutzen. Die weitere Nutzung lizensierter Ausbildungstools, nach Abschluss, oder Beendigung der Ausbildung, ist verboten.
c) Nutzung für Lehrgangsteilnehmer
Lehrgangsteilnehmer, die bei der „uvt“ zu einem Lehrgang angemeldet sind, erhalten alle zum Lehrgang gehörenden Lehr-gangstools und schriftlichen Ausarbeitungen, kostenfrei. Nach Beendigung des Lehrgangs erhält der Lehrgangsteilnehmer eine kostenlose Dauerlizenz für die spätere Nutzung im Berufsalltag. Diese Lizenz wird bei der „uvt“ als personengebundene Lizenz eingetragen (siehe 2.3). Die Verwendung von lizensierten Produkten, oder Inhalten von Produkten, für eigene private, oder geschäftliche Nutzung, im Rahmen von Schulungs-, oder Kursangeboten, sowie jegliche andere, mit der Vermittlung von Wissen geartete Nutzung, ist verboten.
d) Nutzung von Privatpersonen (z.B. Studenten, Schüler, Auszubildende, private Personen, etc.)
Für die Nutzung von Produkten privater Personen, die nicht bei der „uvt“ als Teilnehmer eines Kursangebotes, oder sonstiger Ausbildungsleistungen angemeldet sind, bietet die „uvt“ ausschließlich Lizenzen zum käuflichen Erwerb an. Bei käuflich erworbenen Lizenzen entfällt jedoch der Anspruch auf Aktualisierung einzelner Produkte, die aber kostengünstig für bereits erworbene Produkte nachgerüstet werden können. Bei Privatlizenzen ist die Nutzung für eigene private Schulungen und jegliche andere, mit der Vermittlung von Wissen geartete Nutzung, sowie die berufliche, oder geschäftsmäßige Nutzung, in jedem Fall verboten. Ausgenommen sind private Lizenzen für Auszubildende, Schüler und Studenten, die alle erworbenen Tools für ihre Ausbildung in Studium, Schule und Betrieb nutzen dürfen. Nach der Ausbildung, oder dem Studium, ist die Nutzung von Privatlizenzen für berufliche und geschäftsmäßige Nutzung, sowie für eigene private Schulungen, oder jegliche andere, mit der Vermittlung von Wissen geartete Nutzung verboten.
Soll eine private Lizenz für berufliche, oder generelle geschäftliche Zwecke genutzt werden, so muss der Lizenznehmer, ab dem Zeitpunkt der geänderten Nutzung, dieses Anliegen, bei der "uvt", schriftlich bekannt geben. Der Lizenznehmer erhält dann eine neue Lizenz, gemäß Abschnitt 2.1 a.
2.2) Umgang mit käuflich erworbenen, oder geliehenen Lizenzen der „uvt“
Jeder Lizenznehmer, der bei der „uvt“ als aktiver, oder passiver Lizenznehmer eingetragen ist, hat folgende Regelungen im Um-gang mit käuflich erworbenen, oder geliehenen Lizenzen einzuhalten. Es ist jedem Lizenznehmer untersagt, Produkte der „uvt“ zu kopieren, in jeglicher Form zu vervielfältigen, weiter zu verleihen, dritten zugänglich zu machen, in öffentlichen, oder privaten Medien, oder Mediennetzwerken zu veröffentlichen, in den Handel zu bringen, sowie Produkte und Inhalte von Produkten für private Schulungen, oder eigene geschäftliche Prozesse zu benutzen. Insbesondere ist es verboten jegliche Produkte, oder Inhalte von Produkten der „uvt“ für eigene private, oder geschäftliche Schulungen, Lehrgänge, Seminare, Online-Kurse, oder jegliche mit der Vermittlung von Wissen geartete Nutzung zu betreiben. Sofern von einem Lizenznehmer die Produkte der „uvt“ für eigene Schulungen, Seminare, oder andere mit der Vermittlung von Wissen geartete Nutzung betrieben werden soll, ist dies vor Vertragsabschluss der „uvt“ schriftlich mitzuteilen. Ist eine Lizenz erloschen und werden keine fortlaufenden Lizenzen beantragt, so sind alle, nicht lizensierten Produkte der „uvt“, restlos von allen Geräten zu entfernen. Ein weitere Nutzung stellt einen Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten Lizenz- und Nutzungsbedingungen da. Bei Lizenzpaketen gelten die gleichen Regelungen, wie bei Einzellizenzen. Die Eigentumsrechte an den Produkten der „uvt“ bleiben für jeden Fall eines Verkaufes, oder dem Verleih von Lizenzen bei der „uvt“ erhalten.
2.3) Personen-, oder arbeitsplatzgebundene Lizenzen
Die „uvt“ stellt grundsätzlich personen-, oder arbeitsplatzgebundene Lizenzen aus. Bei personengebundenen Lizenzen darf der Lizenznehmen die Produkte auf mehreren Geräten, wie z.B. PC-Arbeitsplatz, Notebook, oder Tablet bei mobiler Tätigkeit installieren. Die Nutzung dieser Geräte muss dabei ausschließlich dem Lizenznehmer unterliegen. Bei arbeitsplatzgebundenen Lizenzen dürfen Produkte nur auf einem örtlich gebundenen PC-Arbeitsplatz installiert werden, jedoch kann dieser Arbeitsplatz dann von mehreren, namentlich benannten, Personen genutzt werden.
Die Installation von Produkten der „uvt“ auf Servern, darf nur mit Genehmigung der „uvt“ erfolgen. Darüber hinaus muss vom Betreiber der Serveranlage sicher gestellt werden, dass nur berechtigte Lizenznehmer Zugriff auf Programme und Anwendungstools, oder sonstige, von der „uvt“ zur Verfügung gestellte Unterlagen, besitzen.
3) Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Lizenz- und Nutzungsbedingungen
3.1) Verstöße gegen die vertraglich vereinbarten Lizenz- und Nutzungsbedingungen
Bei Verstößen gegen die vertraglich vereinbarten Lizenz- und Nutzungsbedingungen, werden im Rahmen des Schadens-ausmaßes, straf- und zivilrechtliche Schritte gegen den verursachenden Lizenznehmer, oder den betroffenen Verursacher, eingeleitet.
3.2) Wissentliche, unberechtigte Nutzung von Produkten der „uvt“
Sollten Nutzer von Softwarelösungen und Anwendungstools wissentlich und unberechtigt Produkte der „uvt“ nutzen, ist dieses unverzüglich der „uvt“ mitzuteilen. Versäumnisse werden unter dem Anspruch auf Schadensersatzforderungen zur Anzeige gebracht, sowie zivil- und strafrechtlich verfolgt.
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Mit freundlichen Grüssen
uvt-engineering Industrie Service